Individuelle Beratungen, Schulungen und Pflegekurse

Beratungseinsatz § 37.3
Pflegebedürftige sind verpflichtet eine Beratung zu Hause durch einen zugelassenen Pflegedienst halb- bzw. vierteljährlich anzufordern. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung aus praktischer und pflegerischer Sicht der häuslich Pflegenden.
 
Pflegeberater § 45 SGB XI
sind Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen und für Sie als pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende kostenlos. Vorraussetzung ist die Beantragung oder das Bestehen eines Pflegegrades.
Unsere Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sind als Pflegeberater ausgebildet und nehmen sich Zeit für Sie.
 
Aus unserem qualifizierten Mitarbeiterteam stehen Fachkräfte als ausgebildete Pflegeberater bereit für:

  • Überleitungspflege
  • Beratung und Schulung der Eltern zu Hause

Wir beraten und informieren Sie zu aktuellen Themen aus Ihrem Pflegealltag, z.B.:

  • Pflegeprobleme
  • Hilfsmittelversorgung
  • Entlastung
  • Finanzierung
  • Fachinstitutionen

 
Die Leistungen der Pflegeberatung im Überblick:
 
Überleitungspflege
Wir beraten und unterstützen bei Entlassung der Kinder und Jugendlichen aus der Klinik / stationären Einrichtung nach Hause.
 
Individuelle Schulungen
Wir vermitteln individuelles Fachwissen zur Stabilisierung und Optimierung der Pflege zu Hause mit dem Ziel, die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen zu mindern.
 
Pflegekurse
Wir schulen Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der häuslichen Umgebung erleichtern können.

„Pflegebebürftige Kinder und Jugendliche brauchen ein gestärktes Umfeld.”